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FÜR FACHPARTNER
Oranger Bauhelm auf Planunterlagen

Service für Fachpartner Ihre flächendeckende Unterstützung bei neuen Projekten.

Architekten mit Modell in Besprechung

right to the point.

Arbonia steht für punktgenaue Lösungen im Bereich Heizen, Kühlen und Lüften. Wir bieten hochwertige Komponenten, die sich massgeschneidert in vorhandene Systeme integrieren. Arbonia garantiert dabei durch sein permanentes Streben nach Perfektion die Erfüllung höchster Kundenerwartungen. Grundlage hierfür sind die Schweizer Wurzeln, die Tugenden und die Symbiose der Heimatmärkte Schweiz und Deutschland, die für ein hohes Mass an Qualitätsbewusstsein, Vertrauenswürdigkeit, Innovationskraft, Disziplin, Organisation und Zuverlässigkeit stehen.

Service Team Wir sind für Sie da.

Eine grosse Stärke von Arbonia ist der Service. Unser Vertriebsteam ist in 4 Gebietsleiter aufgegliedert, wodurch Sie einen flächendeckenden Service erhalten.

Was leisten wir für Sie?

  • Betreuung des Bauherren und des Planers
  • Aufmass vor Ort für Sonderheizkörper
  • Begleitung und Unterstützung von Handel und Handwerk

Durch den Service von Arbonia erhalten Sie das richtige Produkt, zur richtigen Zeit, am richtigen Ort, in der richtigen Menge und in der richtigen Qualität!

Unsere Ansprechpartner stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Seite.  

Kontakt:

Arbonia Solutions AG
Amriswilerstrasse 50
CH-9020 Arbon

Tel.: +41 71 447 47 47
E-Mail: info@arbonia.ch

Arbonia: Außendienst-Gebiete Schweiz - Karte

Unterlagen In unserem Downloadcenter...

...erhalten Sie sämtliche Unterlagen zu unseren Produkten, egal ob Prospekte, Preislisten, Technische Informationen, Montageanleitungen, Produktdatenblätter oder Bilder. Bequem von zu Hause aus oder unterwegs lassen sich die Unterlagen in digitaler Form herunterladen bzw. als Druckversion bestellen. Auch vorgefertigte Bestellformulare finden Sie hier.

Druckunterlagenbestellung im Download Center:

1. Öffnen Sie das Download Center

2. Suchen Sie die gewünschte/n Unterlage/n manuell oder mithilfe von Filtern

    (Dokumententyp/Suchfeld)

3. Fügen Sie die gewünschte Unterlage dem Sammelkorb hinzu oder laden sie herunter:

    geschützte Unterlagen, wie Preislisten, erst nach Login im Fachpartnerbereich möglich!

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CE-Leistungsklärung Gesundheitsschutz, Sicherheit und Umweltschutz.

Die neue Bauprodukteverordnung (BauPVO 305/2011)

Seit 1. Juli 2013 löst die neue Bauprodukteverordnung (BauPVO) die seit 1989 geltende Bauprodukte-Richtlinie (BPR) vollständig ab. Als europäische Verordnung gilt die neue BauPVO unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Eine Umsetzung in nationales Recht ist nicht erforderlich. Die BauPVO regelt die Bedingungen für das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von harmonisierten Bauprodukten auf dem Markt und legt Anforderungen an die Leistungserklärung und die CE-Kennzeichnung fest.

Bauprodukte, die seit dem 1. Juli 2013 in Verkehr gebracht werden, müssen der BauPVO entsprechen. Unter „Inverkehrbringen“ ist die erstmalige Verfügbarmachung eines Bauprodukts auf dem europäischen Markt durch den Hersteller, seinen Bevollmächtigten oder den Importeur zu verstehen.

Die BauPVO unterscheidet sich insbesondere durch die Leistungserklärung, die CE-Kennzeichnung und die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von der bisherigen BPR.

Die CE-Kennzeichnung ist auf Basis einer Leistungserklärung anzubringen, in der die Leistungen des Bauprodukts für dessen wesentliche Merkmale anzugeben sind. Welche Merkmale eines Bauprodukts wesentlich sind, ergibt sich aus den harmonisierten technischen Spezifikationen und geht auf die gesetzlichen Anforderungen zurück, die von den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Erfüllung von Grundanforderungen an Bauwerke festgelegt werden. So kann z.B. die Druckfestigkeit von Heizkörpern ein wesentliches Merkmal sein, dass der Erfüllung der Grundanforderungen und damit dem Schutz eines Objekts und dessen Nutzern dient. Merkmale eines Bauprodukts, die nicht auf einer gesetzlichen Anforderung basieren (z. B. die farbliche Gestaltung), sind nicht Bestandteil der Leistungserklärung und der CE-Kennzeichnung.

Mit der BauPVO ändert sich die Bedeutung der CE-Kennzeichnung. Zukünftig dokumentiert der Hersteller damit, dass er die Verantwortung für die Übereinstimmung des Bauprodukts mit der in der Leistungserklärung angegebenen Leistung sowie die Einhaltung aller einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften übernimmt. Alle Bauprodukte, für die der Hersteller eine Leistungserklärung erstellt hat, müssen CE-gekennzeichnet werden. Soweit möglich, muss die CE-Kennzeichnung auf dem Bauprodukt selbst, einem Etikett oder der Verpackung angebracht werden.

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FAQ´s Häufig gestellte Fragen kompetent von unseren Fachkräften beantwortet...

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